Österreich - Honorarberechnung
lt. Honorarleitlinie (der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten )

für Bauwesen HOB-S für statische und konstruktive Bearbeitung von Hoch-, Industrie-, Wasser- und Sonderbauten

 

Deutschland - Honorarberechnung

lt. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOIA) HOAI 2013 Teil 4 - Tragwerksplanung §52

Grundlagen für die Honorarermittelung "Deutschland"

Die Honorarzone wird bei Gebäuden auf Grund folgender Bewertungsmerkmale ermittelt:

1. Honorarzone I:
  Gebäude mit sehr geringen Planungsanforderungen, das heißt mit
  - sehr geringen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
  - einem Funktionsbereich,
  - sehr geringen gestalterischen Anforderungen,
  - einfachsten Konstruktionen,
  - keiner oder einfacher Technischer Ausrüstung,
  - keinem oder einfachem Ausbau.

2. Honorarzone II:
  Gebäude mit geringen Planungsanforderungen, das heißt mit
 - geringen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
 - wenigen Funktionsbereichen,
 - geringen gestalterischen Anforderungen,
 - einfachen Konstruktionen,
 - geringer Technischer Ausrüstung,
 - geringem Ausbau.

3.  Honorarzone III:
  Gebäude mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, das heißt mit
 - durchschnittlichen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
 - mehreren einfachen Funktionsbereichen,
 - durchschnittlichen gestalterischen Anforderungen,
 - normalen oder gebräuchlichen Konstruktionen,
 - durchschnittlicher Technischer Ausrüstung,
 - durchschnittlicher normalen Ausbau.

4. Honorarzone IV:
  Gebäude mit überdurchschnittlichen Planungsanforderungen, das heißt mit
 - überdurchschnittlichen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
 - mehreren Funktionsbereichen mit vielfältigen Beziehungen,
 - überdurchschnittlichen gestalterischen Anforderungen,
 - überdurchschnittlichen konstruktiven Anforderungen,
 - überdurchschnittlicher Technischer Ausrüstung,
 - überdurchschnittlichem Ausbau.

 5.  Honorarzone V:
Gebäude mit sehr hohen Planungsanforderungen, das heißt mit
 - sehr hohen Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung,
 - einer Vielzahl von Funktionsbereichen mit umfassenden Beziehungen,
 - sehr hohen gestalterischen Anforderungen,
 - sehr hohen konstruktiven Ansprüchen,
 - einer vielfältigen Technischen Ausrüstung mit hohen technischen Ansprüchen,
 - umfangreichen qualitativ hervorragendem Ausbau.