statische Nachrechnung bestehender Konstruktionen im Bezug auf die Lasterhöhung durch die nachträgliche Aufstellung von Photovoltaikanlagen.

Die statische Nachrechnung bestehender Konstruktionen im Bezug auf die Lasterhöhung durch die nachträgliche Aufstellung von Photovoltaikanlagen ist nicht zu vernachlässigen.

Wird eine Photovoltaikanlage geplant, sollte vorab die statische Berechnung (Statik) des Tragwerks (Haus, Wohnhaus, Nebengebäude, Bürohaus, Lagerhalle, Industrieanlage), insbesondere der Dachtragkonstruktion (Dach) überprüft werden. Zwar sind die Monteure der PV-Anlagen für die sach- und fachgerechte Montage der Photovoltaikanlage (lt. Herstellerangaben) verantwortlich. Jedoch bezieht sich die sach- und fachgerechte Montage nur auf das Produkt selbst. Da das bestehende Dach die zusätzlichen Lasten aufnehmen muss, ist es unumgänglich die Standsicherheit der Dachkonstruktion und die Tragfähigkeit des Gebäudes mit den zusätzlichen Lasten zu überprüfen.